1. Arzt aufsuchen:
Ihr behandelnder Arzt kann Ihnen zur (unterstützenden) Krankheitsbehandlung Physiotherapie verordnen. Hierfür gibt es die Heilmittel-Richtlinie, die das in der Regel medizinisch Notwendige festlegt, z. B. die Gesamtverordnungsmenge, die grundsätzlich ausreichen soll, das festgelegte Therapieziel zu erreichen. Ist diese bereits ausgeschöpft, kann der Arzt jedoch – medizinisch begründet – zusätzliche Behandlungen verordnen.
2. Verordnung erhalten:
Auf der Heilmittelverordnung notiert der Arzt die Diagnose mit Leitsymptomatik, Verordnungsmenge und Therapieziel. Zudem wird festgehalten, welche Therapie Sie erhalten und wie oft Sie pro Woche behandelt werden sollen. Hier muss auch vermerkt sein, wenn Sie den Physiotherapeuten nicht selbst aufsuchen können. Dann erfolgt die Behandlung als Hausbesuch.
3. Termin bei Ihrem Physiotherapeut vereinbaren:
In der Regel müssen Sie innerhalb von 14 Tagen mit der Behandlung beginnen. Den richtigen Therapeuten in Ihrer Nähe finden Sie beispielsweise mit der IFK-Therapeutensuche.
4. Die Therapie:
Die verordnete Behandlung wird in der Physiotherapiepraxis Ihrer Wahl durchgeführt. Hier erfolgt immer zuerst ein Gespräch über die Erkrankung und eine genaue physiotherapeutische Untersuchung (Befund), aus der sich die aktiven oder passiven Behandlungsmaßnahmen ergeben.
5. Wichtig – Die Zuzahlungsregelung für gesetzlich Versicherte Patienten:
Die aktuelle Zuzahlung für Heilmittel beträgt 10,- € Rezeptgebühr je Verordnung und 10 % je Leistung. Diese Gebühren sind keine zusätzlichen Einnahmen des Therapeuten, sondern werden mit den Krankenkassen verrechnet. Die Höhe einer Zuzahlung hängt vom Wert der Verordnung ab. Es besteht eine Verpflichtung zur Zahlung der gesetzlichen Zuzahlung, außer Sie sind hiervon befreit. Setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, um zu klären, ob und ab wann Sie eine Befreiung erhalten können. Kinder sind generell befreit.